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Mai 2025 | ||||||
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Juni 2025 | ||||||
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Juli 2025 | ||||||
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Extraboot "Yamarin 56 CC mit 100 PS, 19 Fuß, 5,80 m lang, 2,25 m breit, gepflegtes Konsolenboot, kein Echolot, zugelassen für 6 Pers. Vermietung vorrangig nach Flekkefjjord, Abelnes, Risholmen, Stolsfjorden, FS-frei vor Geb.- Dat. 1980, max. 35 Knoten
Stammliegeplatz:
Südnorwegen, Tjørsvågstrand 25, 4400 Flekkefjord (N)
Übergabe und Rückgabe des Bootes ist grundsätzlich in Flekkefjord.
Extraboot "Yamarin 56 CC mit 100 PS, 19 Fuß, 5,80 m lang, 2,25 m breit, gepflegtes Konsolenboot, kein Echolot, zugelassen für 6 Pers. Vermietung vorrangig nach Flekkefjjord, Abelnes, Risholmen, Stolsfjorden, FS-frei vor Geb.- Dat. 1980, max. 35 Knoten
Stammliegeplatz:
Südnorwegen, Tjørsvågstrand 25, 4400 Flekkefjord (N)
Übergabe und Rückgabe des Bootes ist grundsätzlich in Flekkefjord.
Allgemeines zum Boot:
Ein starker 100 PS 4-Takt Motor Modell 2019 sowie ein Platzangebot für 3-4 Angler bieten gute Vorraussetzungen für gelungene Ausflüge auf See. Zudem ist das sportliche Boot durch seine hohe Freibordhöhe familiengeeignet. Das Boot wird wochenweise und auch tageweise vermietet. Eine verkürzte Mietperiode ist nur auf Anfrage möglich.
Stammliegeplatz:
Südnorwegen, Tjørsvågstrand 25, 4400 Flekkefjord (N)
Übergabe und Rückgabe des Bootes ist grundsätzlich in Flekkefjord.
Inklusive sind auch die Kosten für Liegeplatz u. Boots-Inventar, Kaskoversicherung mit bis zu 1000 Euro Selbstbeteiligung je nach Bootstyp und Versicherung, die notwendige Sicherheitsausstattung- und Ausrüstung nach norwegischem Recht.
Exklusive u. nicht im Mietpreis enthalten: Versicherung für Insassen und Unfallschutz, personengebundene Haftpflichtversicherungen, Absicherung der Selbstbeteiligung, Verbrauchsmaterialien, Treibstoffe und Schmiermittel.
Bootsversicherung - Kasko:
Für Ihr Boot besteht eine Kaskoversicherung. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt 1000 Euro. Die Art der Absicherung u. die Höhe der Selbstbeteiligung kann variieren ist bei Übernahme des Bootes beim jeweiligen Bootsbesitzer zu erfragen und auf der Checkliste zu dokumentieren. Persönliche Gegenstände sind nicht versichert. Die Koasko-Versicherung haftet nicht für Unfallschäden, die auf dem Mietobjekt reisende Personen erleiden. Der Mieter haftet für Schäden und Verlust des Bootes, sofern der Schaden nicht von der Versicherung abgedeckt ist. Unter Schäden werden auch Folgeschäden verstanden. Der Vermieter/ Eigner kann bis zur Schadensbehebung die bezahlte Kaution einbehalten. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall ist vom Mieter zu tragen und kann von der Kaution abweichen. Bei mängelfreier Rückgabe des Bootes wird die Kaution unverzüglich zurück erstattet. Etwaige, nicht durch die Kaution oder Versicherung abgedeckte Schäden sind vom Mieter unverzüglich noch vor Abreise zu ersetzen. Der Mieter verpflichtet sich, Schäden, Kollisionen, sonstige außergewöhnliche Vorkommnisse oder Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter/ Eigner mitzuteilen.
Bootsführerschein:
Für Gäste, die vor dem 01.01.1980 geboren worden sind, ist kein Führerschein für Motorboote dieser Klasse in Norwegen erforderlich. Für jüngere Personen ist ein Bootsführerschein für Booten mit mehr als 25 PS Pflicht.
Verbindliche Verhaltensvorschriften - Haftung des Mieters:
Wir erwarten einen strikten Alkoholverzicht an Bord. Dies dient alleinig Ihrer Sicherheit.
Der Mieter haftet für eigens verursachte Schäden und auch für alle Schäden, die durch Mitbenutzer des Bootes verursacht werden. Die Benutzung des Bootes geschieht für den Mieter sowie für alle Mitbenutzer auf eigene Gefahr. Der Mieter gibt seiner Crew rechtzeitig bekannt, dass sich diese gegebenenfalls selbständig vor Reiseantritt angemessen gegen Schadenereignisse versichern. Zudem muss der Bootsführer die Crew mit der Bootstechnik und den Vertragsbedingungen vertraut machen und veranlassen, dass alle Mitfahrer bei den Ausfahrten Rettungswesten tragen.
Sollte die Fischreinigung auf dem Boot oder auf einem entsprechendem Filetiertisch auf dem Bootsanleger erfolgen, entsorgen Sie bitte die Fischabfälle auf See, und nicht im Hafenbecken. Decken Sie Fischabfälle stets ab (Möwen).
Revierbeschränkung:
Fahrten sind nur in den anliegenden und geeigneten Gewässern des Heimathafens sowie in Küstennähe erlaubt.
Zu den Fischzuchtanlagen oder ähnlichen Einrichtungen ist ein Mindestabstand von 100 Metern einzuhalten. Nichtbeachten der Seefahrtregeln kann zu sofortiger Beendigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter / Eigner führen. Ansprüche des Mieters gelten damit als verwirkt.
Übergabe - Rücknahme:
Die Mietzeit des Bootes ist grundsätzlich an die Mietzeit des gebuchten Objektes gebunden.
Ausrüstung und Inventar wird gem. der Checkliste übergeben/ übernommen.
Ort: Am Liegeplatz ist Übergabe mit Fahreinweisung und Rückgabe.
Übergabe: 17.00 h - 18:00 h oder nach Absprache mit dem Eigner
Rückgabe: bis 10:30 h am letzten Miettag oder nach Absprache mit dem Eigner.
Event. Verspätungen sind dem Eigentümer unverzüglich telefonisch zu melden.
Reinigung des Bootes:
Der Mieter muss die gründliche Endreinigung des Bootes nach jeder Ausfahrt selbst erledigen. Der Mieter gibt das Boot in betanktem u. gereinigtem Zustand zurück, so wie es vom Vermieter übergeben wurde. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass man GFK Boote nicht mit schwarzen, abfärbenden Sohlen betritt. Die Reinigung danach ist sehr schwierig und erfordert von Ihnen einen hohen Arbeitsaufwand. Für ein nicht ordnungsgemäß gereinigtes Boot berechnen wir 150 Euro.