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Februar 2025 | ||||||
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Extraboot "Kafjord 4", Øien 530 F am Kåfjord-Kvåfjorden, Lindesnes / Gemeinde Vigeland, Vestagder, Süd-Norwegen, 5,30 m lang, 2,30 m breit, seetüchtiges, gepflegtes offenes Angelboot mit Steuerstand, 40 PS Yamaha Außenbordmotor, Echolot - Kartenplotter, zugelassen für 6 Pers. FS-frei vor Geburts.- Dat. 1980, max. 20 Knoten, Vermietung nur auf Anfrage
Stammliegeplatz:
Privathafen unterhalb der Häuser am Kåfjord.
Extraboot "Kafjord 4", Øien 530 F am Kåfjord-Kvåfjorden, Lindesnes / Gemeinde Vigeland, Vestagder, Süd-Norwegen, 5,30 m lang, 2,30 m breit, seetüchtiges, gepflegtes offenes Angelboot mit Steuerstand, 40 PS Yamaha Außenbordmotor, Echolot - Kartenplotter, zugelassen für 6 Pers. FS-frei vor Geburts.- Dat. 1980, max. 20 Knoten, Vermietung nur auf Anfrage
Stammliegeplatz:
Privathafen unterhalb der Häuser am Kåfjord.
Übergabe und Rückgabe des Bootes ist grundsätzlich am Stammliegeplatz.
Allgemeines zum Boot:
4 Angler haben beim Fischen auf dem 18 ft. Boot ausreichend Platz. Das Boot liegt stabil und sicher auf dem Wasser, der starke 40 PS 4-Takt Motor bringt das Boot auf ca. 20 Knoten und bietet somit optimale Vorraussetzungen für gelungene Angeltörns und Ausflüge in die Fjorde und bei gutem Wetter auch auf dem Meer. Durch seine stabile, aber dennoch schnittige Rumpfform erreichen Sie sicher und recht komfortabel die besten Fangstellen in der Region. Der Bootstyp, welcher übrigens auch in Nordnorwegen zur Fischerei eingesetzt wird, kann als Extraboot je nach Verfügbarkeit zu unseren anderen Objekten am Kafjord bestellt werden. Für andere Häuser in der Region steht dieses Boot nur auf telefonische Nachfrage zur Verfügung und auch nur dann, wenn die zugwiesenen Extraboote der anderen Häuser nicht mehr zur Verfügung stehen oder bereits ausgebucht sind. Die Bilder zeigen das Øien 530 F in ähnlicher Ausstattung.
Anfahrtbeschreibung:
Nach Verlassen der Fähre/ Zoll ist der Beschilderung nach Stavanger/ Flekkefjord zu folgen (E 39).
Auf der Strecke gibt es automatische Mautstellen. Bitte melden Sie sich bei autopass.no an und registrieren dort ihr Fahrzeug. Falls Sie ohne Registrierung durch die Autopass-Spuren fahren möchten, erhalten Sie später eine Rechnung über die angefallenen Gebühren. Verlassen Sie am Kreisverkehr Vigeland (Leuchtturm in der Mitte des Kreisels) die E39 und fahren dann weiter von Vigeland (E 39 Leuchturm-Kreisverkehr) aus über eine gut ausgebaute Landstraße Nr. 407 in Richtung Süden - Tjön. Von der Straße biegen Sie bitte nach links in den Kafjordveien ab und fahren bis Roneheia. Dort biegen Sie nach links in die Straße Roneheia ab. Rufen Sie bitte vor Ihrer Ankunft in Norwegen unseren Verwalter unter der oben genannten Telefonnummer an.
Nebenkosten Boot:
Inklusive sind die Kosten für Bootsmiete, Liegeplatz u. Inventar, wie beschrieben, Kaskoversicherung nach norw. Landesrecht mit bis zu 1000 Euro Selbstbeteiligung je nach Bootstyp und Versicherung, die notwendige Sicherheitsausstattung- und Ausrüstung nach norwegischem Recht.
Exklusive u. nicht im Mietpreis enthalten: Versicherung für Insassen und Unfallschutz, personengebundene Haftpflichtversicherungen, Absicherung der Selbstbeteiligung, Verbrauchsmaterialien, Treibstoffe und Schmiermittel.
Hinweis: Für unwirtschaftliche und sehr schnelle Fahrten verbrauchen auch Boote deutlich mehr Betriebsstoffe.
Mietkaution in bar:
Die Mietkaution beträgt 350 Euro, diese ist direkt bei Übernahme des Bootes vor Ort zu hinterlegen und wird bei mängelfreier Rückgabe des Mietobjektes sofort an den Mieter zurück erstattet.
Bootsversicherung - Kasko:
Für das Boot besteht in der Regel eine Kaskoversicherung nach norwegischem Recht. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt, je nach Boot, bis zu 1000 Euro. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann variieren ist bei Übernahme des Bootes beim jeweiligen Bootsbesitzer zu erfragen und auf der Checkliste zu dokumentieren. Persönliche Gegenstände sind nicht versichert. Die Versicherung haftet nicht für Unfallschäden, die auf dem Mietobjekt reisende Personen erleiden. Der Mieter haftet für Schäden und Verlust des Bootes, sofern der Schaden nicht von der Versicherung abgedeckt ist. Unter Schäden werden auch Folgeschäden verstanden. Der Vermieter/ Eigner kann bis zur Schadensbehebung die bezahlte Kaution einbehalten. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall ist vom Mieter zu tragen und kann von der Kaution abweichen. Bei mängelfreier Rückgabe des Bootes wird die Kaution unverzüglich zurück erstattet. Etwaige, nicht durch die Kaution oder Versicherung abgedeckte Schäden sind vom Mieter unverzüglich noch vor Abreise zu ersetzen. Der Mieter verpflichtet sich, Schäden, Kollisionen, sonstige außergewöhnliche Vorkommnisse oder Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter/ Eigner mitzuteilen.
Bootsführerschein:
Für Gäste, die vor dem 01.01.1980 geboren worden sind, ist kein Führerschein für Motorboote dieser Klasse in Norwegen erforderlich. Für jüngere Personen ist ein Bootsführerschein für Booten mit mehr als 25 PS Pflicht.
Verbindliche Verhaltensvorschriften - Haftung des Mieters:
Wir empfehlen einen strikten Alkoholverzicht an Bord.
Der Mieter haftet für eigens verursachte Schäden und auch für alle Schäden, die durch Mitbenutzer des Bootes verursacht werden. Die Benutzung des Bootes geschieht für den Mieter sowie für alle Mitbenutzer auf eigene Gefahr. Der Mieter gibt seiner Crew rechtzeitig bekannt, dass sich diese gegebenenfalls selbständig vor Reiseantritt angemessen gegen Schadenereignisse versichern. Zudem muss der Bootsführer die Crew mit der Bootstechnik und den Vertragsbedingungen vertraut machen und veranlassen, dass alle Mitfahrer bei den Ausfahrten Rettungswesten tragen.
Sollte die Fischreinigung ist auf dem Boot oder auf einem entsprechendem Filetiertisch auf dem Bootsanleger erfolgen, entsorgen Sie bitte die Fischabfälle auf See, und nicht im Hafenbecken. Decken Sie Fischabfälle stets ab (Möwen).
Revierbeschränkung:
Fahrten sind nur in den anliegenden und geeigneten Gewässern des Heimathafens sowie in Küstennähe erlaubt.
Zu den Fischzuchtanlagen oder ähnlichen Einrichtungen ist ein Mindestabstand von 100 Metern einzuhalten. Nichtbeachten der Seefahrtregeln kann zu sofortiger Beendigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter / Eigner führen. Ansprüche des Mieters gelten damit als verwirkt.
Übergabe - Rücknahme:
Die Mietzeit des Bootes grundsätzlich an die Mietzeit des gebuchten Objektes gebunden.
Ausrüstung und Inventar wird gem. der Checkliste übergeben/ übernommen.
Ort: Am Liegeplatz ist Übergabe mit Fahreinweisung und Rückgabe.
Übergabe: nach 18:00 h oder nach Absprache mit dem Eigner
Rückgabe: bis 10:30 h am letzten Miettag oder nach Absprache mit dem Eigner.
Event. Verspätungen sind dem Eigentümer unverzüglich telefonisch zu melden.
Reinigung des Bootes:
Der Mieter muss die gründliche Endreinigung des Bootes selbst erledigen. Der Mieter übergibt das Boot in gereinigtem Zustand zurück, so wie es ihm vom Vermieter übergeben wurde.